Jahressteuerbescheinigung
Wann erhalte ich meine Jahressteuerbescheinigung?
Der Versand der Jahressteuerbescheinigung erfolgt Ende März 2011.
Welche Daten werden auf der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen?
In der Jahressteuerbescheinigung werden die Kapitalerträge und die darauf abgeführten Steuern (inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) kumuliert für ein Kalenderjahr ausgewiesen.
Die Verlustbescheinigung ist Teil der Jahressteuerbescheinigung. Wenn Sie bis zum 15.12. des Vorjahrs eine Verlustbescheinigung beantragt haben und in einem Kalenderjahr oder über mehrere Jahre hinweg Verluste erwirtschafteten haben, die noch nicht verrechneten wurden, werden diese Verluste (Aktien und Sonstige) ausgewiesen.
Die nicht angerechnete Quellensteuer darf nicht in das Folgejahr übertragen werden. Aus diesem Grund wird der Quellensteuertopf immer in der Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.
Warum erhalte ich keine Verlustbescheinigung?
Die Verlustbescheinigung wird nur erstellt, wenn bis zum 15.12. des Vorjahres eine Verlustbescheinigung angefordert wurde und entsprechende Verluste vorhanden sind.
Warum habe ich keine Jahressteuerbescheinigung erhalten?
Die Ausstellung einer Jahressteuerbescheinigung erfolgt nur, wenn Ihnen im Kalenderjahr 2010 in der Summe positive Erträge zugeflossen sind. Ist dies nicht der Fall, erhalten Sie keine Jahressteuerbescheinigung.
Warum wurde mein Kirchensteuerantrag nicht berücksichtigt?
Anträge auf Einbehaltung der Kirchensteuer werden nicht rückwirkend berücksichtigt. Wenn bereits steuerrelevante Geschäfte vor der Auftragserteilung stattfanden, wird der Antrag erst zum Jahreswechsel berücksichtigt. Da die Kirchensteuer in diesem Fall von der DAB bank nicht einbehalten wurde, ist die einbehaltene Kapitalertragsteuer von Ihnen zum Zwecke einer Kirchensteuerveranlagung im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zu berücksichtigen.
Warum wird die Verlustbescheinigung nicht auf einem separaten Beleg ausgewiesen?
Die Verlustbescheinigung ist Teil der Jahressteuerbescheinigung, welche dem amtlichen Muster entspricht und entsprechend erstellt wird.
Warum erhalte ich nur eine Jahressteuerbescheinigung, obwohl ich mehrere Depots oder Konten führe?
Jeder Kunde erhält nur eine Steuerbescheinigung unabhängig von der Anzahl der geführten Konten und Depots. Alle Konten und Depots eines privaten Anlegers müssen nach Vorgabe des Gesetzgebers von der Bank steuerlich zusammengefasst werden.
Warum werden die Erträge meiner Fremdwährungspapiere mit anderen Beträgen ausgewiesen als auf meinem Abrechnungsbeleg?
Der Ausweis der Beträge in der Jahressteuerbescheinigung muss aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausschließlich in EURO erfolgen.
Warum wird mir die Jahressteuerbescheinigung auf dem Postweg zugestellt?
Die Jahressteuerbescheinigung wird allen Kunden -unabhängig von der gewählten Versandart- per Post zugestellt. Damit entsprechen wir einer Forderung der Finanzbehörde.
Über den Postmanager erhalten Sie zusätzlich ein pdf-Dokument für die Jahressteuerbescheinigung. Allerdings wird dies ein Wasserzeichen "Duplikat" erhalten, um somit die Unterscheidung zum Original sicherzustellen.
Wo finde ich zusätzliche Hinweise zur Jahressteuerbescheinigung?
Die Hinweistexte werden zentral online bereitgestellt. Einen entsprechenden Link weisen wir im Anschreiben an den Kunden aus.
Können die Verluste auf meinem Konto mit den Gewinnen meiner Frau verrechnet werden?
Ab dem Kalenderjahr 2010 ist die Ehegatten übergreifende Verlustverrechnung gem. § 43a (3) S. 2, 2. Halbsatz EStG möglich. Voraussetzung für diese Verlustverrechnung ist, dass es sich um zusammen veranlagte Ehegatten handelt, die dem Kreditinstitut gegenüber einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilt haben. Dieser Freistellungsauftrag kann auch über 0,00 EUR gestellt werden. Wurde vor dem Kalenderjahr 2010 von den Ehegatten bereits ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt, so behält dieser seine Gültigkeit und führt ebenfalls zu einer gemeinsamen Verlustverrechnung.
Die einzelnen Einkünfte der Eheleute und des evtl. vorhandenen Gemeinschaftskontos werden zuerst getrennt ermittelt. Einmalig zum Jahresende erfolgt dann die Verrechnung der bestehenden Verlustüberhänge. Gleiches gilt für die Quellensteueranrechnung.
Die übergreifende Verlustverrechnung wird von der Bank immer am Jahresende durchgeführt. Dies hat zur Folge, dass bei Beendigung der gesamten Geschäftsbeziehung im laufenden Kalenderjahr keine Ehegatten übergreifende Verlustverrechnung mehr durchgeführt wird. Die bestehenden Verluste werden dann in der jeweiligen Jahressteuerbescheinigung ausgewiesen.
Beispiel: Die Ehefrau hat auf Jahressicht einen Gewinn Sonstige in Höhe von 11.602 EUR erwirtschaftet und darauf 2.500 EUR Steuern abgeführt (1602 EUR wurden mit dem gemeinsam eingereichten FSA verrechnet).
Der Ehemann hatte einen Verlust Sonstige in Höhe von 7.000 EUR.
Der 7.000 EUR Verlust des Mannes wird mit dem Gewinn der Frau verrechnet. Die Frau erhält nun eine Steuerrückerstattung von 1.750 EUR und der Verlusttopf des Mannes wird auf 0 EUR reduziert, der Gewinn der Frau wird auf Jahressicht auf 4.602 EUR reduziert.
