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Lastschriftverfahren

Was ist das Lastschriftverfahren?

Die Lastschrift ist gewissermaßen die Umkehrung der Überweisung. Der Zahlungsempfänger gibt hier seiner Bank
(1. Inkassostelle) den Auftrag, vom Konto des Zahlungspflichtigen bei dessen Bank (Zahlstelle) einen bestimmten Betrag abzubuchen.

Welche Lastschriftarten sind im Inland möglich?

Für den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Inland können das Einzugsermächtigungsverfahren sowie das Abbuchungsauftragsverfahren genutzt werden.

Üblich ist das Einzugsermächtigungsverfahren. In diesem Fall ermächtigt der zahlungspflichtige Kunde den Zahlungsempfänger Geldbeträge in Euro - z.B. für Zeitschriftenabonnements, Stromabschlagszahlungen oder Telefonrechnungen - von seinem Konto per Lastschrift einzuziehen. Der Kunde teilt dem Zahlungsempfänger seine Kontonummer und Bankleitzahl mit. Der Zahlungspflichtige kann der Lastschrift widersprechen.
Es gelten die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im EInzugsermächtigungsverfahren in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Konditionen der DAB bank zum Einzugsermächtigungsverfahren entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis (pdf 0.13 MB).
Ebenfalls möglich ist das Abbuchungsauftragsverfahren. Dies kommt in der Praxis nur selten zur Anwendung. Wie beim Einzugsermächtigungsverfahren ermächtigt der Kunde für Zahlungen den Zahlungsempfänger, Geldbeträge per Abbuchungslastschrift einzuziehen und übermittelt ihm seine Kontonummer und Bankleitzahl. Zudem weist er seine Bank per Abbuchungsauftrag an, die Abbuchungsauftragslastschrift des Zahlungsempfängers einzulösen. Einer Abbuchungsauftragslastschrift kann nicht widersprochen werden.
Es gelten die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im Abbuchungsauftragsverfahren in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Welche Lastschriftverfahren sind für Zahlungen ins Ausland möglich?

Innerhalb der EU-/EWR-Staaten und der Schweiz wurde die SEPA-Lastschrift als einheitliches Zahlungsverfahren definiert. Hiermit sind grenzüberschreitende Lastschriften europaweit problemlos und kostenfrei möglich.
SEPA steht für Single Euro Payment Area.
Bei einer SEPA-Lastschrift werden IBAN (International Bank Account Number) und BIC (Bank Identifier Code auch SWIFT-Code genannt) verwendet. Zudem ist die Vorgabe eines exakten Fälligkeitsdatums für die Kontobelastung möglich.
Die IBAN versteht sich als internationale Kontonummer, bestehend aus dem Länderzeichen, einer Kontrollziffer, der Kontonummer und der nationalen Bankleitzahl.
Der BIC ist das internationale Kürzel einer Bank. Die DAB bank AG hat als BIC DABBDEMMXXX.

Bei der SEPA-Lastschrift wird dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Dies ermächtígt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird das Kreditinstitut des Zahlungspflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen.
Es gelten die Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren und im SEPA-Firmenlastschriftverfahren in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Bitte beachten Sie: Für Lastschriften über 12.500 Euro besteht eine Meldepflicht an die Deutsche Bundesbank.

Welche Konditionen gelten bei der DAB bank für Lastschriften?

Die Konditionen der DAB bank zum Einzugsermächtigungsverfahren, zum Abbuchugsauftragverfahren sowie zur SEPA-Lastschrift entnehmen Sie bitte dem aktuellen Preis- und Leistungsverzeichnis.

Die Lastschrift wurde nicht eingelöst. Was sind mögliche Gründe?

Eine Lastschrift wird von der Bank eines Kunden nicht eingelöst, wenn:

• das Konto nicht besteht oder die Kontonummer oder BLZ falsch ist.
• auf dem Konto des Kunden kein ausreichendes Guthaben oder keine ausreichende Kreditlinie vorhanden ist. Es gibt   
   keine Teileinlösung des Lastschriftbetrages.
• bei SEPA-Lastschriften: die IBAN oder BIC falsch ist oder ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats vorliegt.
• beim Abbuchungsauftragsverfahren: kein Abbuchungsauftrag vorliegt.

Im Falle des Nichteinlösens/Rückgängigmachung der Lastschrift wird der Kunde von der Bank benachrichtigt.

Wie funktioniert die Lastschrift-Rückgabe und was ist zu beachten?

Eine Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren und eine SEPA-Lastschrift können von der Bank wegen Widerspruch  des Kunden zurückgegeben werden. Der Betrag wird dann dem Konto wieder gut geschrieben.

Wichtig hierbei sind die Fristen:
Eine Lastschrift im Inlandszahlungsverkehr kann bis zu 6 Wochen nach dem letzten Rechnungsabschluss zurückgegeben werden; eine SEPA-Lastschrift bis zu 8 Wochen nach Kontobelastung.

Bei der DAB bank können Sie die Lastschrift-Rückgabe auch online in Ihrem Konto vornehmen.
Hierzu rufen Sie die Umsatzanzeige Ihres Girokontos auf. Bei allen Lastschriften, die zurückgegeben
werden können, erscheint in der Spalte „Funktionen“ ein Button für Lastschrift-Rückgaben.

Die Zahlung mit ec/Maestrokarte (girocard) ist doch auch eine Lastschrift. Gibt es hierbei Besonderheiten?

Das ist korrekt, die Zahlung mit ec/Maestrokarte (girocard) ist ebenfalls eine Lastschrift. Die Bedingungen, die hier zugrunde liegen, sind abhängig von der Art der Legitimierung.
Beim sog. POS-Verfahren, bei dem Sie Ihre Zahlung mit Ihrer PIN legitimieren, wird die Lastschrift im Moment des Bezahlens dem Konto belastet. Diese Lastschrift kann nicht zurückgegeben werden.
Anders im sog. Elektronischen Lastschriftverfahren, bei dem Sie Ihre Zahlung mit Ihrer Unterschrift auf dem Kassenbeleg legitimieren. Mit Ihrer Unterschrift geben Sie dem Händler die einmalige Einzugsermächtigung den Betrag von seinem Konto abzubuchen. Diese Lastschriften können wie im üblichen Einzugsermächtigungsverfahren auch mangels Deckung von der Bank oder wegen Widerspruch des Kunden zurückgegeben werden. Auch hier gibt es keine Teileinlösung des Lastschriftbetrages.

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